Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
Allgemeine Reisebedingung
I. Abschluss des Reisevertrages
- Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch die LFR Lebensfreude Reisen gGmbH (im Folgenden „LFR Lebensfreude Reisen“) zustande. Eine Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. Die Reiseausschreibung durch die Lebensfreude Reisen ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum), vgl. zur Möglichkeit von Änderungen insbesondere Ziffer XIV
- An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch die LFR Lebensfreude Reisen, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
- Unternehmungen, die in der Ausschreibung als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“ oder „Extratour“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
- Soweit die LFR Lebensfreude Reisen gemäß Ausschreibung die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung der LFR Lebensfreude Reisen.
II. Sonderfall Vermittlung
- Vermitteltd ie LFR Lebensfreude Reisen ausdrücklich im Namen Dritter Reiseprogramme oder einzelne Fremdleistungen, wie Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bedingungen des fremden Vertragspartners, sofern diese einbezogen wurden.
- Bei der Vermittlung haftet die LFR Lebensfreude Reisen ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführungder Vermittlung, nicht jedoch für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen im Rahmen des vermittelten Vertrages selbst.
III. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
- Die LFR Lebensfreude Reisen erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Durchführung von Reisen, zur Abwicklung von Verträgen zur Kundenbetreuung sowie zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Für die Ausübung weiterer Rechte gemäß §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen.
- Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2006 sind Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen verpflichtet, die Kunden vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren, sobald diese feststeht. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht bekannt, muss die voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu informieren.
IV. Vertragliche Leistungen
Die von der LFR Lebensfreude Reisen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer I Abs. 1) und werden durch die zugrunde liegende Ausschreibung ergänzt. Besondere Vereinbarungen, die mit der LFR Lebensfreude Reisen getroffen werden und aus Beweisgründen in Textform vorliegen, haben Vorrang.
V. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung
- Im Falle eines Ausfalls von Reiseleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters sichert der Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise (§ 651k BGB). Zahlungen auf den Reisepreis sind ausschließlich bei Vorliegen des Sicherungsscheins zu leisten, der sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung befindet. Der Versicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.
- Mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig, jedoch höchstens 1.000 € pro Reiseteilnehmer. Der verbleibende Reisepreis ist am 20. Tag vor Reiseantritt oder spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen zu zahlen.
- Ein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch die LFR Lebensfreude Reisen besteht nur bei vollständiger Zahlung des fälligen Reisepreises. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
VI. Preisänderung nach Vertragsschluss
- Die LFR Lebensfreude Reisen ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, sofern unvorhersehbare Preisbestandteile, die nach Vertragsschluss hinzukommen oder sich erhöhen, auftreten. Dazu zählen insbesondere Wechselkurse für die gebuchte Reise, Beförderungskosten (insbesondere aufgrund von Ölpreiserhöhungen), Abgaben für bestimmte Leistungen, Hafen- und Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung sowie Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Einzelheiten zur Preiskalkulation sind in Ziffer XIV geregelt.
- Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich aus der Addition der Erhöhungen der in Absatz 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Für die Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anfrage ist die LFR Lebensfreude Reisen verpflichtet, dem Kunden die entsprechenden Nachweise zur Verfügung zu stellen.
- Die LFR Lebensfreude Reisen muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes mitteilen, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn.
- Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 20 %, hat der Kunde das Recht, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann er sein Recht auf eine Ersatzreise gemäß § 651a Abs. 4 Satz 3 BGB geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber der LFR Lebensfreude Reisen erklärt werden.
VII. Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatzkosten
Tritt der Kunde vor Reisebeginn (Storno) zurück, hat die LFR Lebensfreude Reisen bis zum Versand der Storno-Rechnung die Wahl zwischen einer konkret berechneten angemessenen Entschädigung gemäß § 651i Abs. 2 BGB und der Abrechnung gemäß den nachfolgend aufgeführten Pauschalen. Eine einmal getroffene Wahl kann von der LFR Lebensfreude Reisen nur mit Zustimmung des Kunden geändert werden. Für die pauschalierte Entschädigung gelten die folgenden Bestimmungen:
A. Reisen mit Linienflug, Bahnreisen sowie Selbstanreise
- bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn: 15 %
- ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 35 %
- ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80 %
B. Reisen Bus-, Kleinbus-, PKW
- bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn: 15 %
- ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 35 %
- ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn: 55 %
- ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 80 %
C. Reisen mit Billigflug und Kreuzfahrtreisen
- bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn: 10 %
- ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30 %
- ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 50 %
- Die Pauschale wird basierend auf dem Endreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
- Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Reisebedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 45 € pro Person in Rechnung gestellt.
- Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch die LFR Lebensfreude Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticket-Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann die LFR Lebensfreude Reisen verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.
VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
- Wenn die in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrags festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die LFR Lebensfreude Reisen bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
- In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Teilnahme an einer anderen von der LFR Lebensfreude Reisen ausgeschriebenen Reise zu verlangen, sofern diese ohne Mehrpreis bereitgestellt werden kann.
- Die festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
IX. Kündigung wegen besonderer Umstände
- Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch die LFR Lebensfreude Reisen den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, im Falle einer solchen Kündigung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer XV).
- Die LFR Lebensfreude Reisen ist berechtigt, den Reisevertrag aus wichtigem Grund sowohl vor Reiseantritt als auch während der Reise jederzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reiseablauf durch den Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann oder nicht abgeholfen wird.
- Für die Kündigung durch die LFR Lebensfreude Reisen ist Ziffer XII Abs. 2 maßgeblich.
X. Haftung der LFR Lebensfreude Reisen
1) Die vertragliche Haftung der LFR Lebensfreude Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn:
a) Der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
b) Die LFR Lebensfreude Reisen ist für den Schaden ausschließlich aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich.
2)Die Haftung der LFR Lebensfreude Reisen für Schadensersatz aus unerlaubter Handlung ist, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für
Schäden, die keine Körperschäden sind, ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis zu 1.500 € haftet die LFR Lebensfreude Reisen insoweit unbeschränkt.
3) Weitere Haftungsbeschränkungen können sich gemäß deutschem Recht aus internationalen Übereinkommen oder den auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben (§ 651h Abs. 2 BGB). Soweit aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der LFR Lebensfreude Reisen resultieren, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 1) und 2) unberührt.
XI. Rechte und Pflichten des Reisenden bei mangelhafter Reise
- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen. Die LFR Lebensfreude Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
- Leistet die LFR Lebensfreude Reisen nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die LFR Lebensfreude Reisen die Abhilfe verweigert oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden eine sofortige Abhilfe erfordert.
- Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt,wenn der Kunde den Mangel schuldhaft nicht anzeigt. Ist dem Kunden die Reise oder deren Fortsetzung aufgrund eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder wird sie erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird von der LFR Lebensfreude Reisen verweigert oder rechtfertigt ein besonderes Interesse des Kunden eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist..
XII.Rechte und Pflichten von Reiseleitern und -betreuern im Rahmen von LFR Lebensfreude Reisen
Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Mängelanzeigen und Abhilfe: Die Reiseleiter, -begleiter und -betreuer sind dafür verantwortlich, während der Reise Mängel zu erkennen und entsprechende Abhilfe zu leisten, wenn dies möglich ist. Sie dürfen jedoch keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz im Namen von LFR Lebensfreude Reisen annehmen oder anerkennen.
- Kündigungsrecht: Die Reiseleiter, -begleiter und -betreuer haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn besondere Umstände (wie höhere
Gewalt) dies erfordern. Sie handeln in diesem Fall im Auftrag der LFRLebensfreude Reisen.
XIII. Anspruchstellung/ Ausschlussfrist/ Verjährung
Der Kunde muss vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen gemäß §§ 651c bis 651f BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der LFR Lebensfreude Reisen geltend machen (siehe die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Ablauf dieser Frist ist nur bei unverschuldeter Fristversäumung möglich. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag, an dem die Reise gemäß Vertrag enden sollte.
XIV. Gültigkeit der Ausschreibung
Die Ausschreibung wird im November 2024 veröffentlicht. Dabei wird nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, und Fehler können trotz größter Sorgfalt auftreten. Einseitige Änderungen durch die LFR Lebensfreude Reisen sind daher möglich und bleiben vorbehalten, bis der Vertrag zwischen der LFR Lebensfreude Reisen und dem Kunden abgeschlossen ist.
XV. Sonstiges
LFR Lebensfreude Reisen gGmbH
Adresse:
Am Volkspark 1, 50321 Brühl
Website:
www.lebensfreude-reisen.de
Finanzamt:
Brühl, Steuernummer: 224/5792/6165
Geschäftsführer:
Muhammet Ceylan
Der Abdruck und die digitale Übernahme von Inhalten, einschließlich Fotos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der LFR Lebensfreude Reisen.
Erstellt am 26.11.2024